Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

98/07/0147

Rechtssatz

Aus der Bestimmung des Paragraph 103, WRG 1959 lässt sich keine Grundlage dafür entnehmen, dass die Wasserrechtsbehörde berechtigt sein soll, aus Anlass einer beantragten Bewilligung der Änderung von technischen Anlagenteilen (hier: einer Mühle) vom Antragsteller ein Projekt zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe zu fordern.