Verwaltungsgerichtshof
27.06.2002
98/07/0147
Aus der Bestimmung des Paragraph 103, WRG 1959 lässt sich keine Grundlage dafür entnehmen, dass die Wasserrechtsbehörde berechtigt sein soll, aus Anlass einer beantragten Bewilligung der Änderung von technischen Anlagenteilen (hier: einer Mühle) vom Antragsteller ein Projekt zur Errichtung einer Fischaufstiegshilfe zu fordern.