Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2000

Geschäftszahl

98/07/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4

Stammrechtssatz

Als Verpflichteter eines Auftrages nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hinweis E 14.12.1995, 91/07/0070, 0071).