Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

98/07/0119

Rechtssatz

Die Behauptung einer nicht von vornherein ausgeschlossenen Beeinträchtigung des Schutzes der lokalen Wasserversorgung verschafft einer Gemeinde Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (Hinweis E 25.4.1996, 93/07/0082).