Verwaltungsgerichtshof
22.04.1999
98/07/0119
Die Behauptung einer nicht von vornherein ausgeschlossenen Beeinträchtigung des Schutzes der lokalen Wasserversorgung verschafft einer Gemeinde Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren (Hinweis E 25.4.1996, 93/07/0082).