Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

98/07/0119

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0165 E 28. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Schutz für den Wasserbedarf der Gemeinden nach Paragraph 13, Absatz 3, leg cit bezieht sich nicht bloß auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität. (Eignung des Wassers, Hinweis auf E vom 7.7.1904, 7374, VwSlg 2812 aus 1904,)