Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1998

Geschäftszahl

98/07/0076

Rechtssatz

Die aufgrund der CKWAnlagenV 1994 angeordneten Maßnahmen schließen einen Auftrag nach Paragraph 31, Absatz 3, WRG bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht aus.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/07/0077