Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1998

Geschäftszahl

98/07/0042

Rechtssatz

Der Bewilligungstatbestand des Paragraph 38, WRG dient der vorbeugenden Verhinderung von zusätzlichen Hochwassergefahren oder Hochwasserschäden.