Ein auf § 50 WRG gestützter Instandsetzungsauftrag stellt einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs 1 lit a WRG dar (Hinweis E 2.10.1997, 95/07/0100).Ein auf Paragraph 50, WRG gestützter Instandsetzungsauftrag stellt einen wasserpolizeilichen Auftrag nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG dar (Hinweis E 2.10.1997, 95/07/0100).