Verwaltungsgerichtshof
10.12.1998
98/07/0034
Zwangsrechte dürfen nicht eingeräumt werden, so lange nicht feststeht, daß ihrer Ausübung nicht Hindernisse nach anderen Gesetzen entgegenstehen. Dies ist von der Beh erforderlichenfalls im Wege einer Vorfragenbeurteilung (Hinweis E 23.9.1986, 86/05/0084) zu prüfen. (Im konkreten Fall wäre zu prüfen gewesen, ob der Verwirklichung des Projektes einer Beschneiungsanlage, um dessen Bewilligung vor der Wasserrechtsbehörde angesucht wurde, die Vorschriften des Naturschutzrechtes und des Gewerberechtes entgegenstehen und ob der Bewilligungswerber zivilrechtlich befugt ist, auf die Grundstücke durch Beschneiung derselben zu greifen.)