Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1998

Geschäftszahl

98/07/0034

Rechtssatz

Die Eigenschaft als Pächter (hier eines Grundstücks, das von der Verwirklichung des Wasserbauvorhabens betroffen wäre) verleiht keine Parteistellung im Wasserrechtsverfahren.