Verwaltungsgerichtshof
19.11.1998
98/06/0058
Ein Verstoß gegen die Anordnung des Paragraph 25, Absatz 2, Stmk BauG 1995 ist hinsichtlich der Frage des Beibehaltes der Parteistellung iSd Paragraph 27, Absatz eins, Stmk BauG 1995 sanktionslos (Hinweis E 11.7.1996, 95/07/0234, zur vergleichbaren Regelung des Paragraph 107, WRG). Ob ein solcher Verstoß allenfalls Schadenersatzansprüche bzw Amtshaftungsansprüche auslösen kann, ist im Beschwerdefall nicht näher zu untersuchen.