Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1999

Geschäftszahl

98/06/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/06/0143 4

VwSlg 13640 A/1992

Stammrechtssatz

Nur soweit in den Vorschriften über die Abstandsflächen auch an jene über die Flächenwidmung bzw an die in diesem Zusammenhang jeweils zulässigen Immissionen angeknüpft wird, sind diese auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Nachbarrechten im Sinne des Paragraph 6, Vlbg BauG von Bedeutung.