Verwaltungsgerichtshof
03.09.1998
98/06/0009
Durch die Erteilung der Baubewilligung unter der Auflage, daß der Bauwerber hinsichtlich der Ausführung und Schließung der Baugrube ein Sicherheitskonzept, Kontrollkonzept und Überwachungskonzept auszuarbeiten habe, das von einem staatlich befugten und beeideten Fachmann aus dem Gebiet der Statik bzw Geologie überprüft werden müsse und der Baubehörde vor Baubeginn vorzulegen sei, werden die Bf nicht in ihren Nachbarrechten gem Paragraph 4, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 30, Absatz eins, Litera a, Vlbg BauG 1972 dadurch verletzt, daß diese Konzepte nicht in den Baubewilligungsbescheid aufgenommen wurden.