Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1999

Geschäftszahl

98/05/0232

Rechtssatz

Für die Schutzwürdigkeit eines Ortsbildes ist lediglich ein Mindestmaß an gemeinsamer Charakteristik erforderlich (Hinweis E 14.9.1995, 94/06/0008). Das Vorhandensein einzelner störender Objekte erlaubt noch keine weiteren Störungen (Hinweis E 30.6.1992, 89/05/0036, ua).