Verwaltungsgerichtshof
23.03.1999
98/05/0232
Für die Schutzwürdigkeit eines Ortsbildes ist lediglich ein Mindestmaß an gemeinsamer Charakteristik erforderlich (Hinweis E 14.9.1995, 94/06/0008). Das Vorhandensein einzelner störender Objekte erlaubt noch keine weiteren Störungen (Hinweis E 30.6.1992, 89/05/0036, ua).