Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2003

Geschäftszahl

98/05/0112

Rechtssatz

Wesentlicher Inhalt der Bedingungen, die unter Berücksichtigung der Wertigkeit der abgegebenen elektrischen Energie wirtschaftlich zumutbar sind, sind die für die Einspeisung zu bezahlenden Tarife. Das Merkmal "wirtschaftlich zumutbar" erfordert die Bedachtnahme auf die Ertragslage des Unternehmens.