Verwaltungsgerichtshof
20.05.2003
98/05/0112
Wesentlicher Inhalt der Bedingungen, die unter Berücksichtigung der Wertigkeit der abgegebenen elektrischen Energie wirtschaftlich zumutbar sind, sind die für die Einspeisung zu bezahlenden Tarife. Das Merkmal "wirtschaftlich zumutbar" erfordert die Bedachtnahme auf die Ertragslage des Unternehmens.