Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.1998

Geschäftszahl

98/05/0088

Rechtssatz

Die Erlassung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrages ist auch dann zulässig, wenn das Gebäude jahrelang unbeanstandet existierte (Hinweis E 26.4.1988, 87/05/0199).