Verwaltungsgerichtshof
03.03.1999
98/04/0170
GRS wie VwGH B 1995/01/19 93/09/0410 4
Die bloße Kenntnisnahme eines Bescheides durch Akteneinsicht ist einem tatsächlichen Zukommen nach Paragraph 7, ZustG nicht gleichzusetzen (Hinweis E 29.6.1984, 83/02/0555).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
98/04/0171