Verwaltungsgerichtshof
03.03.1999
98/04/0170
Bei der Zustellbehörde kann im Fall der Zustellung durch ein Organ der Zustellbehörde nur hinterlegt werden, wenn sie ihren Sitz im Gemeindegebiet der Gemeinde hat, in dem die Abgabestelle liegt.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
98/04/0171