Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1999

Geschäftszahl

98/04/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/02/25 92/04/0020 2

(hier: betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand).

Stammrechtssatz

Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein

(Hinweis B 25.2.1985, 84/10/0237, VwSlg 11682 A/1985). Die Entscheidung über die Beschlagnahme im Sinne des Paragraph 39, Absatz eins, VStG ist eine derartige verfahrensrechtliche Entscheidung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

98/04/0168

98/04/0169