Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2001

Geschäftszahl

98/04/0075

Rechtssatz

Paragraph 74, Absatz 2 und 3, Paragraph 75, Absatz 2 und Paragraph 77, GewO 1994 sind tatbestandsmäßig "auf die "Betriebsanlage", und zwar entsprechend dem normativen Zusammenhang mit den Paragraphen 353, ff GewO 1994, auf das den jeweiligen Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens bildende Projekt einer Betriebsanlage, abgestellt (Hinweis E 19. 7. 1999, 97/04/0002).