Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1998

Geschäftszahl

98/04/0032

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/04/0199 3

Stammrechtssatz

Die Entscheidung über ein Nachsichtsansuchen ist für das Gewerbeentziehungsverfahren keine relevante Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG, weshalb auch eine Aussetzung dieses Verfahrens nicht in Betracht kommt (Hinweis E 26.4.1994, 94/04/0029).