Verwaltungsgerichtshof
22.03.2000
98/04/0019
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0225 1
Die Kriterien der Zumutbarkeit iSd Paragraph 77, Absatz 2, GewO sind nur in Ansehung des Tatbestandselementes der Belästigung iSd
Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer 2, von rechtlicher Relevanz. Sie haben hingegen in Ansehung des Tatbestandselementes der Gefährdung iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO außer Betracht zu bleiben.