Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2001

Geschäftszahl

98/03/0044

Rechtssatz

Erfordernisse des Umweltschutzes i.S.d. Paragraph 49, Absatz eins, Ziffer 2, des Schifffahrtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 1997,, können zwar Begrenzungen der Lärmimmissionen notwendig machen; ein subjektives Recht des Nachbarn, dass diesem Erfordernis entsprochen werde, sieht das Gesetz allerdings nicht vor.