Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1999

Geschäftszahl

98/02/0347

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2

Stammrechtssatz

Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere

(iSd Paragraph 4, ZustG) bestehen, der Behörde überlassen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/02/0348 E 26. Jänner 1999