Verwaltungsgerichtshof
22.06.2001
97/21/0893
GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5 (Hier: Die belBeh wies im Spruch des angefochtenen Bescheides einen Antrag nach Paragraph 54, Absatz eins, FrG 1993 ab, in der Begründung führte sie jedoch aus, dass über diesen Antrag erst in den nächsten Tagen entschieden werde.)
Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.