Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.2001

Geschäftszahl

97/21/0893

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5 (Hier: Die belBeh wies im Spruch des angefochtenen Bescheides einen Antrag nach Paragraph 54, Absatz eins, FrG 1993 ab, in der Begründung führte sie jedoch aus, dass über diesen Antrag erst in den nächsten Tagen entschieden werde.)

Stammrechtssatz

Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.