Verwaltungsgerichtshof
10.07.1997
97/20/0299
GRS wie 1359/50 E 6. Februar 1951 VwSlg 1908 A/1951 RS 1
Auch ein erst am letzten Tage der Berufungsfrist eingetretenes unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis kann das Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/20/0311