Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1997

Geschäftszahl

97/20/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/01/0187 E 21. Juni 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Verhängung eines Waffenverbotes gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WaffG hat die Behörde die Frage der Verlässlichkeit nicht zu prüfen.