Verwaltungsgerichtshof
12.03.1999
97/19/1494
GRS wie VwGH E 1995/11/09 94/18/0735 1
(nur erster Satzteil)
Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, wenn - mangels Betretung durch die dort genannten Organe - der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 8, FrG 1993 nicht erfüllt ist.