Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1999

Geschäftszahl

97/19/1494

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/09 94/18/0735 1

(nur erster Satzteil)

Stammrechtssatz

Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Bewilligung zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von "Schwarzarbeit" (Hinweis E 14.4.1994, 94/18/0153) auch dann eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, wenn - mangels Betretung durch die dort genannten Organe - der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 8, FrG 1993 nicht erfüllt ist.