Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1997

Geschäftszahl

97/19/1076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0053 1

Stammrechtssatz

Einer Anhörung des Bf nach einem nur teilweise befolgten Mängelbehebungsauftrag vor Fassung des Einstellungsbeschlusses bedarf es nicht.