Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1999

Geschäftszahl

97/19/0080

Rechtssatz

Aus Artikel 8, Absatz eins, MRK ist kein Recht eines Kindes, dessen Verlängerungsantrag bereits rechtskräftig abgewiesen wurde, auf Familienzusammenführung mit einem Elternteil ableitbar, der seinerseits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung über keine Aufenthaltsbewilligung verfügte vergleiche in diesem Sinne im Falle eines Kindes, das selbst noch nie zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt war, das E 17.10.1997, 96/19/0941).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/19/0081