Verwaltungsgerichtshof
12.03.1999
97/19/0080
Aus Artikel 8, Absatz eins, MRK ist kein Recht eines Kindes, dessen Verlängerungsantrag bereits rechtskräftig abgewiesen wurde, auf Familienzusammenführung mit einem Elternteil ableitbar, der seinerseits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung über keine Aufenthaltsbewilligung verfügte vergleiche in diesem Sinne im Falle eines Kindes, das selbst noch nie zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt war, das E 17.10.1997, 96/19/0941).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/19/0081