Verwaltungsgerichtshof
29.09.1997
97/17/0257
GRS wie 0098/48 B 6. Juli 1948 VwSlg 478 A/1948 RS 1
Die Änderung der Beurteilung einer Vorfrage durch die Behörde ist kein Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens.