Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1997

Geschäftszahl

97/17/0257

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0098/48 B 6. Juli 1948 VwSlg 478 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Die Änderung der Beurteilung einer Vorfrage durch die Behörde ist kein Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens.