Verwaltungsgerichtshof
28.09.1998
97/16/0309
GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0131 2
(hier Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG heranzuziehen)
Der Gesetzesbegriff der Entgeltlichkeit bedeutet nicht, daß die Gegenleistung des Letztverbrauchers unbedingt Zug um Zug und getrennt von anderen Leistungen erbracht oder besonders ausgewiesen werden muß (Hinweis E 12.12.1974, 1663/74).