Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1998

Geschäftszahl

97/16/0309

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0131 2

(hier Tir Getränke- und SpeiseeissteuerG heranzuziehen)

Stammrechtssatz

Der Gesetzesbegriff der Entgeltlichkeit bedeutet nicht, daß die Gegenleistung des Letztverbrauchers unbedingt Zug um Zug und getrennt von anderen Leistungen erbracht oder besonders ausgewiesen werden muß (Hinweis E 12.12.1974, 1663/74).