Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1998

Geschäftszahl

97/15/0218

Rechtssatz

Der Rechtsmittelbehörde mangelt die Zuständigkeit zur Erlassung eines Abgabenbescheides an eine Person, die nicht bereits von der Behörde erster Instanz zu dieser Abgabe herangezogen worden ist.