Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2000

Geschäftszahl

97/15/0207

Rechtssatz

Abwehrkosten völlig unbestimmter drohender Verluste stellten keine Betriebsausgaben dar (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, 153).