Verwaltungsgerichtshof
24.06.1999
97/15/0146
Für die Subsumtion unter Paragraph eins, Absatz 2, LiebhabereiV 1990 ist ua entscheidend, dass sich die im Rahmen der zu prüfenden Betätigung verwendeten Wirtschaftsgüter von ihrem Umfang (ihrer Anzahl) her für die private Nutzung eignen
(Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Paragraph 2, Tz 33.1).