Verwaltungsgerichtshof
22.04.1999
97/15/0137
GRS wie VwGH E 1993/07/21 91/13/0240 2
(hier EStG 1988 anzuwenden)
Bei bloß vorübergehender doppelter Haushaltsführung können die dadurch verursachten Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt, ab dem dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, als Betriebsausgaben abgesetzt werden.