Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

97/15/0137

Rechtssatz

Das Beibehalten (oder allenfalls auch Schaffen) einer weiteren Wohnungsmöglichkeit für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses kann unter dem Gesichtspunkt der Aufwendungen für die Lebensführung keine steuerliche Berücksichtigung finden (Hinweis E 18.5.1995, 93/15/0244).