Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Geschäftszahl

97/15/0123

Rechtssatz

Enthalten materiell-rechtliche Abgabenvorschriften keine besonderen Anordnungen über den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, so ist jene Rechtslage maßgebend, unter deren zeitlichen Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht worden ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 62; E 18.12.1997, 97/15/0188).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/15/0124

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

97/15/0120 E 24. Juni 1999