Verwaltungsgerichtshof
24.06.1999
97/15/0123
Enthalten materiell-rechtliche Abgabenvorschriften keine besonderen Anordnungen über den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, so ist jene Rechtslage maßgebend, unter deren zeitlichen Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht worden ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 62; E 18.12.1997, 97/15/0188).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/15/0124
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/15/0120 E 24. Juni 1999