Verwaltungsgerichtshof
16.12.1999
97/15/0121
Schadenersatzleistungen des Arbeitgebers für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Dienstnehmers, die im Rahmen einer Dienstfahrt angefallen sind, stellen einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar (Hinweis E 16.3.1989, 89/14/0056; E 16.3.1993, 90/14/0263). Der im Rahmen des Dienstverhältnisses bezogene Schadenersatzbetrag stellt keine "Einkünfte aus einmaligen Leistungen" dar, bei denen anfallende Werbungskosten im Jahr des Zuflusses abgezogen werden müssten.