Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1997

Geschäftszahl

97/15/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/15 97/10/0071 2

Stammrechtssatz

Eine Meldung nach dem Meldegesetz ist für das Vorliegen einer Abgabestelle nicht ausschlaggebend (Hinweis EB E 16.12.1992, 92/02/0250).