Verwaltungsgerichtshof
11.09.1997
97/15/0096
Es ist rechtlich nicht erforderlich, gemäß der jeweils gesonderten Berufungseinbringung des Abgabepflichtigen gegen jeden einzelnen Bescheid auch über jede einzelne Berufung "gesondert" zu entscheiden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/15/0097