Verwaltungsgerichtshof
18.02.1999
97/15/0092
Es wird zutreffen, dass Auslandsreisen, insb solche in andere Kulturkreise, Einfluss auf das Schaffen eines Künstlers nehmen. Auch mitgebrachte Gegenstände (Masken, Pfeile, etc) können ihren Niederschlag im Werk des Abgabepflichtigen gefunden haben. Diese Umstände schließen aber einen privaten Reisezweck nicht aus.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/15/0093 E 18. Februar 1999