Verwaltungsgerichtshof
27.05.1999
97/15/0067
GRS wie VwGH E 1997/10/23 94/15/0160 1
Auf Grund des Trennungsprinzips sind schuldrechtliche Beziehungen zwischen den steuerrechtlich selbständigen Körperschaften und ihren Gesellschaftern steuerlich prinzipiell anzuerkennen. Entgelte, die auf der Basis derartiger Vertragsbeziehungen geleistet werden, führen demnach zu einer Gewinnminderung bei der Gesellschaft. Werden allerdings Zuwendungen, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, in die äußere Form schuldrechtlicher Leistungsbeziehungen gekleidet, so darf insoweit die Bemessungsgrundlage nicht gemindert werden (Hinweis Doralt-Ruppe, Steuerrecht I/4, 268 f).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/15/0068