Verwaltungsgerichtshof
25.03.1999
97/15/0031
Die Pfändung einer Geldforderung wird durch die spätere Vormerkung des Pfandrechtes auf einer Liegenschaft nicht rechtswidrig; anderes ergibt sich aus Paragraph 78, Absatz 2, AbgEO nicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0032