Verwaltungsgerichtshof
25.03.1999
97/15/0031
GRS wie 82/13/0262 E 11. Mai 1983 RS 2
Das Berufungsverfahren betreffend einen Sicherstellungsauftrag hat sich auf die Überprüfung der Frage zu beschränken, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht (Hinweis E VS 9.12.1974, 746/73, VwSlg 8721 A/1973).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0032