Verwaltungsgerichtshof
25.03.1999
97/15/0031
Gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren steht dem Abgabenschuldner ein Rechtsmittel zu (Hinweis E 27.8.1998, 95/13/0274).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0032