Verwaltungsgerichtshof
25.09.2001
97/14/0153
Die die Durchführung einer Hausdurchsuchung und die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehles regelnden gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Stellungnahme des Adressaten des Hausdurchsuchungsbefehles - auch in Paragraph 115, FinStrG - nicht vor.