Verwaltungsgerichtshof
26.05.1998
97/14/0080
GRS wie VwGH E 1997/06/25 93/15/0128 2
Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren können dann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen ist (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). Derartige Einwendungen können nur in einem iSd Paragraph 248, BAO geführten Verfahren erhoben werden.