Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1998

Geschäftszahl

97/14/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/25 93/15/0128 2

Stammrechtssatz

Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben in einem Haftungsverfahren können dann nicht mit Erfolg erhoben werden, wenn gegenüber dem Primärschuldner ein Bescheid ergangen ist (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148). Derartige Einwendungen können nur in einem iSd Paragraph 248, BAO geführten Verfahren erhoben werden.