Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1999

Geschäftszahl

97/14/0059

Rechtssatz

Die Interpretation von Vertragstexten ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Zur Lösung von Rechtsfragen braucht sich die Abgabenbehörde nicht der Mithilfe von Sachverständigen zu bedienen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/15/0164 E 27. Mai 1999