Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1999

Geschäftszahl

97/14/0059

Rechtssatz

Wenn ein Leasingnehmer bei vernünftiger wirtschaftlicher Vorgangsweise von dem ihm unwiderruflich eingeräumten Optionsrecht Gebrauch machen muss, sind die Voraussetzungen für die Zurechnung an ihn erfüllt (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Paragraph 6, Tz 22.2.1. Litera b und c). Das ist etwa der Fall, wenn eine anderweitige Verwendung des Mietobjektes nach Ablauf der Vertragsdauer für die Vertragspartner nicht sinnvoll wäre (Hinweis E 17.10.1989, 88/14/0189, VwSlg 6444 F/1989).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

98/15/0164 E 27. Mai 1999