Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.2003

Geschäftszahl

97/14/0055

Rechtssatz

Es besteht weder eine gesetzliche noch eine sittliche Verpflichtung, somit keine Zwangsläufigkeit, seinem Kind über den Besuch einer allgemein bildenden Schule in Österreich hinaus die Möglichkeit zu schaffen, eine gleichartige Schule im Ausland zu besuchen (Hinweis E 28.4.1987, 85/14/0008).